Info Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit Prüfungsserver ILIAS – Fachhochschule Dortmund 1. Geltungsbereich dieser Erklärung Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Prüfungsserver der Fachhochschule Dortmund, der auf dem Learning-Management-System ILIAS in der Version 9 basiert. Der Prüfungsserver wird ausschließlich für prüfungsrelevante Szenarien eingesetzt. 2. Rechtsgrundlagen Die Fachhochschule Dortmund ist bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. 3. Beschreibung des Systems und der Konfiguration Der Prüfungsserver wird in einer Standardinstallation von ILIAS 9 betrieben. Es kommen keine individuellen Skins, Themes oder Designanpassungen zum Einsatz. Es werden keine funktionalen Sonderentwicklungen oder systemnahen Anpassungen vorgenommen. Die Plattform nutzt die von der ILIAS-Community bereitgestellte Standardoberfläche. Eine gesondert aktivierbare barrierearme oder vereinfachte Ansicht steht systemseitig nicht zur Verfügung. 3.1 Barrierefreiheitsverständnis von ILIAS Das Learning-Management-System ILIAS wird von der ILIAS-Community mit dem Ziel entwickelt, die Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß den geltenden Standards (u. a. WCAG 2.x) möglichst umfassend zu berücksichtigen. Barrierefreiheit ist dabei integraler Bestandteil der Systemarchitektur und kein optional zuschaltbares Funktionsmerkmal. ILIAS verfolgt den Ansatz, eine barrierearme Nutzung durch eine grundsätzlich zugängliche Gestaltung der Benutzeroberfläche sowie durch die Unterstützung assistiver Technologien (z. B. Screenreader und Tastaturnavigation) zu ermöglichen. Eine gesonderte, lokal aktivierbare „barrierearme Version“ ist systemseitig nicht vorgesehen. 4. Eingesetzte Plugins Zusätzlich zur Standardinstallation sind folgende Plugins installiert: 4.1 MathJax (LaTeX-Unterstützung) Das Plugin MathJax wird zur Darstellung mathematischer Formeln in prüfungsrelevanten Aufgabenstellungen eingesetzt. MathJax unterstützt die Nutzung assistiver Technologien, insbesondere durch die Bereitstellung mathematischer Inhalte über MathML für Screenreader. Die tatsächliche Barrierefreiheit mathematischer Darstellungen ist jedoch abhängig von:
Eine vollständige Barrierefreiheit mathematischer Inhalte kann daher nicht in allen Nutzungsszenarien garantiert werden und muss vorher mit dem jeweiligen für die Prüfung verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten abgestimmt und geprüft werden. 4.2 Nutzermanagement-Plugin (Matrikelnummern-basierte Kurszuordnung) Ein weiteres Plugin dient der administrativen Verwaltung von Prüfungs- und Kurszuordnungen auf Basis von Matrikelnummern. Dieses Plugin:
5. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Der Prüfungsserver ist teilweise mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar. 5.1 Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht vollständig barrierefrei:
6. Zuständigkeiten: Betreiber und Prüfer 6.1 Verantwortung des Betreibers Der Betreiber des Prüfungsservers ist verantwortlich für:
6.2 Verantwortung der Prüferinnen und Prüfer Die Prüferinnen und Prüfer sind verantwortlich für:
Bei inhaltlichen Barrieren innerhalb konkreter Prüfungen (z. B. Aufgabenformulierungen oder Medien) sollten sich Studierende zunächst an die jeweilige Prüferin bzw. den jeweiligen Prüfer wenden. 7. Feedback und Kontaktangaben Sollten Ihnen Barrieren bei der Nutzung des Prüfungsservers auffallen oder sollten Sie Informationen zur Barrierefreiheit benötigen, wenden Sie sich bitte an: iliasexam-Team – Prüfungsserver ILIAS Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht möglichst die betroffene Seite, Prüfung oder Funktion an. 8. Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von acht Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Diese ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. 9. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt und bezieht sich auf den Stand der eingesetzten Software ILIAS Version 9. |